ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS
für die Landtagswahl am 15. Mai 2022
- für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind -
Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird grundsätzlich an Ihre in der Wahlbenachrichtigung angegebene Wohnadresse versandt. Falls Sie die Zusendung der Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, markieren Sie bitte "abweichende Versandanschrift" und geben Sie diese Adresse im Online-Formular an.
Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten bei Ihrer Beantragung.
Gemäß § 17 Abs. 4 LWahlO können Wahlscheine nur bis 13. Mai 2022 um 18:00 Uhr beantragt werden.
Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.
Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
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