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Wahlen

Bei anstehenden Wahlen finden Sie hier aktuelle Informationen.

Der Termin zur Bundestagswahl war der 26.09.2021.

Das Parlament ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Es besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Als direkt gewählte Vertretung des Volkes kommt dem Bundestag neben seiner Funktion als Gesetzgeber die Aufgabe zur Kontrolle der Bundesregierung zu. Darüber hinaus verfügt der Bundestag über das Budgetrecht. Er legt den Haushaltsplan fest, in dem sämtliche Ausgaben des Bundes offengelegt werden müssen. Eine weitere Aufgabe des Parlaments ist die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. Vorgeschlagen wird eine Kandidatin oder ein Kandidat vom Bundespräsidenten, gewählt jedoch ausschließlich von den Abgeordneten. Grundsätzlich dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei der Bundestagswahl mitentscheiden.

Für die Wahl ist die Bundesrepublik in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Somit werden 299 Abgeordnete in Direktwahl über die Erststimme gewählt. Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Parlament ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend. Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt.

Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt. Von diesen Gesamtmandaten einer Partei werden die Direktmandate abgezogen, die die Partei bereits errungen hat. Nur die übrigen Mandate werden an die Kandidaten auf den Landeslisten der Partei gegeben.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier.

 

Der Termin zur Landtagswahl ist der 15.05.2022.

Alle 5 Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag. Sie entscheiden, welche Abgeordneten und Fraktionen im Landesparlament vertreten sind. Und damit bestimmen sie über die politische Ausrichtung des Landes. Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen: eine für die Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis und eine für die Zusammensetzung des Landtags nach Parteien.

Die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt. Das aktive Wahlrecht hat, wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt. In NRW gibt es rund 13,2 Millionen Wahlberechtigte.

Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Dunja Müller

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer

Christoph Lümmen

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer