Briefwahl beantragen in Bocholt (Nordrhein-Westfalen)

Bei der nächsten Wahl möchten Sie per Briefwahl abstimmen. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abgeben und bequem per Post versenden.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Bocholt die notwendigen Unterlagen für die Briefwahl beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Bocholt, Nordrhein-Westfalen und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Bocholt?

Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Bocholt Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Bocholt Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen für die Briefwahl hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Bocholt persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen für die Briefwahl beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Bocholt hier beantragen:

Bocholt
Berliner Platz 1
46395 Bocholt

 

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Bocholt:
Website der Stadt: http://www.bocholt.de/

Zur Beantragung benötigt die Gemeinde folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Bocholt:
46395 46397 46399 46361 46362 46363 46364 46365 46366 46367 46368 46369 46370 46371 46372 46373 46374 46375 46383 46393.

Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Bocholt Ihre Unterlagen für die Briefwahl an Ihre Adresse. Sie können Ihren Wahlschein auch an eine abweichende Adresse senden lassen oder die Unterlagen persönlich im Bürgeramt abholen.

Unser Tipp: Beantragen Sie die Briefwahl bereits einige Wochen vor der Wahl. Für gewöhnlich ist die Antragstellung ab etwa sechs Wochen vor dem Wahltermin möglich.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Post ist in Bocholt der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Bocholt?

Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl in Bocholt erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Bocholt
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Machen Sie nun Ihr Kreuzchen. Achten Sie darauf, die Wahlunterlagen korrekt auszufüllen, damit diese gültig sind. Lassen Sie nicht zu, dass man Ihnen beim Ausfüllen über die Schulter schaut. Ihre Wahl ist Privatsache! Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den blauen Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich im Bürgerbüro in Bocholt ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Wahl um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Bocholt vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Unterlagen für die Briefwahl spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Bocholt: 46395 46397 46399 46361 46362 46363 46364 46365 46366 46367 46368 46369 46370 46371 46372 46373 46374 46375 46383 46393

Bundesland Nordrhein-Westfalen
Landkreis Borken
Postleitzahl 46395
Kennzeichen BOR
Website Zur Website
Einwohner 71443

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Bocholt“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Bocholt gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.