Briefwahl beantragen in Neuhäusel (Rheinland-Pfalz)

Sie möchten bei der kommenden Wahl Ihre Stimme per Post abgeben. Gründe dafür gibt es viele: Urlaub, Alter, Krankheit oder einfach Bequemlichkeit. Die Briefwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben und sie bequem per Post zu versenden.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Neuhäusel die notwendigen Briefwahlunterlagen beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Neuhäusel, Rheinland-Pfalz und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Neuhäusel?

Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Neuhäusel Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Neuhäusel Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Neuhäusel persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Neuhäusel hier beantragen:

Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Neuhäusel:
Website der Stadt: http://www.vg-montabaur.de/

Zur Beantragung benötigt die Gemeinde folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Neuhäusel:
56335.

Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Neuhäusel Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Anschrift. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Bürgeramt abzuholen.

Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Post ist in Neuhäusel der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Neuhäusel?

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen in Neuhäusel erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Neuhäusel
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Machen Sie nun Ihr Kreuzchen. Achten Sie darauf, die Wahlunterlagen korrekt auszufüllen, damit diese gültig sind. Lassen Sie nicht zu, dass man Ihnen beim Ausfüllen über die Schulter schaut. Ihre Wahl ist Privatsache! Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag (blau) und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (blau) und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Versiegeln Sie den Briefumschlag. Es ist nicht notwendig, den Brief zu frankieren, wenn Sie ihn aus Deutschland versenden. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei den Bürgerdiensten in Neuhäusel ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Neuhäusel vorliegen. Wenn Ihre Dokumente nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Neuhäusel: 56335

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Westerwaldkreis
Postleitzahl 56335
Kennzeichen WW
Website Zur Website
Einwohner 1987

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Neuhäusel“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Neuhäusel gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.