Briefwahl beantragen in Wiesbaden (Hessen)

Bei der nächsten Wahl möchten Sie per Briefwahl abstimmen. Egal ob aus Alters- und Mobilitätsgründen, aufgrund von Urlaub oder sonstiger Abwesenheit, oder lediglich aus Bequemlichkeit: Die Briefwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben und sie bequem per Post zu versenden.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Wiesbaden die notwendigen Unterlagen zur Briefwahl beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Wiesbaden, Hessen und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Wiesbaden?

Früher benötigte man für die Nutzung der Briefwahl eine Begründung. Das ist seit 2008 nicht mehr nötig. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Wiesbaden Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Wiesbaden Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen zur Briefwahl hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Wiesbaden persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen zur Briefwahl beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Wiesbaden hier beantragen:

Schlossplatz 6,65183 Wiesbaden

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Wiesbaden:
Website der Stadt: https://www.wiesbaden.de/

Zur Beantragung benötigt die Gemeinde folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Wiesbaden:
65183 65185 65187 65189 65191 65193 65195 65197 65199 65201 65205 65207 65001 65002 65003 65004 65005 65006 65007 65008 65009 65010 65011 65012 65013 65014 65015 65016 65017 65018 65019 65020 65021 65022 65023 65024 65025 65026 65027 65028 65029 65030 65031 65032 65033 65034 65035 65036 65037 65038 65039 65040 65041 65042 65043 65044 65045 65046 65047 65048 65049 65050 65051 65052 65079 65080 65081 65082 65083 65084 65085 65089 65090 65091.

Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Wiesbaden Ihre Unterlagen zur Briefwahl an Ihre Adresse. Sie können Ihren Wahlschein auch an eine abweichende Adresse senden lassen oder die Unterlagen persönlich im Bürgeramt abholen.

Übrigens: Es ist sinnvoll. die Wahlunterlagen mindestens einen bis anderthalb Monate vor der Wahl zu beantragen. So haben Sie ausreichend Zeit, die Dokumente auszufüllen und zu versenden.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Brief ist in Wiesbaden der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Wiesbaden?

Wenn Sie die Unterlagen zur Briefwahl in Wiesbaden erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Wiesbaden
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihre Kreuzchen, um Ihre Stimme abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den blauen Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (rot. Versiegeln Sie den Briefumschlag. Es ist nicht notwendig, den Brief zu frankieren, wenn Sie ihn aus Deutschland versenden. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Stadt in Wiesbaden ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Wiesbaden vorliegen. Wenn Ihre Dokumente nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Unterlagen zur Briefwahl spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Wiesbaden: 65183 65185 65187 65189 65191 65193 65195 65197 65199 65201 65205 65207 65001 65002 65003 65004 65005 65006 65007 65008 65009 65010 65011 65012 65013 65014 65015 65016 65017 65018 65019 65020 65021 65022 65023 65024 65025 65026 65027 65028 65029 65030 65031 65032 65033 65034 65035 65036 65037 65038 65039 65040 65041 65042 65043 65044 65045 65046 65047 65048 65049 65050 65051 65052 65079 65080 65081 65082 65083 65084 65085 65089 65090 65091

Bundesland Hessen
Postleitzahl 65183
Kennzeichen WI
Website Zur Website
Einwohner 276218

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Wiesbaden“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Wiesbaden gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.