So klappt es mit der Briefwahl in Berlin

Am 26. September 2021 ist Wahltag. Etwa 2,4 Millionen Wahlberechtigte in Berlin stimmen nicht nur bei der Bundestagswahl 2021 ab. Sie wählen auch ihr Landesparlament. 34 Parteien werben um Stimmen – so viele wie seit 1990 nicht mehr.

Außerdem finden die Wahlen zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen und voraussichtlich das Volksbegehren der Initiative „Deutsche Wohnen & Co." enteignen statt.

Wenn du keine Zeit oder Lust auf den Urnengang hast, kannst du wie bei jeder anderen Wahl auch per Post abstimmen.

Die passenden Unterlagen für die Briefwahlen zu den Berliner Wahlen 2021 beantragst du unkompliziert bei deiner Stadt oder Gemeinde.

Wer darf bei den Berliner Wahlen 2021 per Post abstimmen?

Wer bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2021 abstimmen möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Berlin

Alle Stimmberechtigten dürfen entweder am Wahlsonntag im Wahllokal oder per Briefwahl ihre Stimmen abgeben. Die Abstimmung per Post ist unkompliziert ohne Angaben von Gründen möglich.

Die passenden Unterlagen beantragen Wahlberechtigte in ihrer Wahlbehörde.

Was muss ich bei der Briefwahl beachten?

Wenn du in Berlin wahlberechtigt bist, darfst du per Post oder an der Wahlurne abstimmen. So wie bei allen Wahlen während der Corona-Pandemie rechnen Fachleute auch bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin 2021 mit einem hohen Anteil an Briefwählerinnen und Briefwählern.

Deinen Antrag auf Briefwahl stellst du persönlich, schriftlich oder mancherorts auch online in dem Bezirk deines Hauptwohnsitzes. Wichtig ist, dass du deinen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift angibst.

Auch eine andere Person kann für dich deinen Antrag stellen. Dazu braucht sie deine Vollmacht. Auch dann muss der Antrag auf Briefwahl schriftlich oder persönlich erfolgen.

Beantragst du die Briefwahl persönlich in deiner Wahlbehörde, kannst du alternativ direkt vor Ort abstimmen.

Bis wann sollte ich die Briefwahl zur Berlin-Wahl beantragen?

Wie bei jeder Briefwahl gilt auch bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin: Alle, die per Post abstimmen möchten, sollten sich rechtzeitig um ihren Antrag kümmern. Das geht in Berlin voraussichtlich ab dem 15. August 2021 bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr.

Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa einer plötzlichen Erkrankung, darfst du den Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen.

Kann ich auch aus dem Ausland wählen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist die Briefwahl zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus auch per Briefwahl aus dem Ausland möglich. Das gilt auch für die Bundestagswahl.

Möchtest du aus einem anderen Land wählen, solltest du dich besonders früh um alle Unterlagen kümmern. Unter Umständen musst du mit deutlich längeren Postlaufzeiten rechnen. Außerdem trägst du das Porto für die Abstimmung per Post aus dem Ausland selbst.

Auf was es bei der Briefwahl aus dem Ausland ankommt, haben wir in einem Blog-Beitrag für dich zusammengefasst.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen abschicken?

Hast du die Briefwahl beantragt, bekommst du kurze Zeit später deine Wahlunterlagen geschickt. Sie enthalten:

  • einen Wahlschein
  • den amtlichen Stimmzettel
  • einen blauen Stimmzettelumschlag
  • einen roten Stimmzettelumschlag
  • ein Merkblatt mit Informationen zur Briefwahl

Du kannst zwei Stimmen vergeben: Die Erststimme geht an die Kandidierenden aus deinem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählst du die Bezirks- oder Landesliste einer Partei.

Stimmst du innerhalb Deutschlands bei der Berlin-Wahl 2021 per Briefwahl ab, solltest du deine Unterlagen allerspätestens drei Werktage vor dem Wahlsonntag in die Post geben – besser etwas früher. Für die Briefwahl aus dem Ausland gelten entsprechend längere Postlaufzeiten.

Innerhalb Deutschlands ist das Verschicken der Wahlpost für dich portofrei, aus dem Ausland wählend, musst du deinen Brief ausreichend frankieren.

Wichtig ist, dass dein Wahlbrief der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegt. Verspätete Post wird nicht mitgezählt. Deine Stimmen wären verloren.

Wen kann ich bei der Berlin-Wahl per Briefwahl wählen?

Der Landeswahlausschuss hat insgesamt 34 Parteien für die Berlin-Wahlen zugelassen. Sie kämpfen auf Landes- und Bezirkslisten um die Zweitstimmen der Wahlberechtigten. Diesmal treten elf Parteien zum ersten Mal an. Zu vergeben sind mindestens 130 Sitze im Abgeordnetenhaus. Diese Parteien und ihre Spitzenkandidaten und -kandidatinnen sind derzeit im Landesparlament vertreten:

  • SPD, Franziska Giffey
  • CDU, Kai Wagner
  • Linke, Klaus Lederer
  • Grüne, Bettina Jarasch
  • AfD, Kerstin Brinker
  • FDP, Sebastian Czaja

Folgende weitere Parteien möchten ins Abgeordnetenhaus von Berlin einziehen (nicht alle in jedem Bezirk wählbar):

  • Aktion Partei für Tierschutz – TIERSCHUTZ hier!
  • Basisdemokratische Partei Deutschland
  • bergpartei, die überpartei
  • Bildet Berlin! e.V.
  • Bürgerrechtsbewegung Solidarität
  • Deutsche Kommunistische Partei
  • Deutsche Konservative
  • Die Grauen – Für alle Generationen
  • Die neuen Demokraten
  • Die Republikaner
  • Die Urbane. Eine HipHop Partei
  • diePinken/BÜNDNIS21
  • Freie Wähler
  • Graue Panther
  • Klimaliste Berlin
  • Liberal-Konservative Reformer
  • Menschliche Welt – für das Wohl und Glücklich-Sein aller
  • Mieterpartei / Bündnis Berlin
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands
  • Ökologisch-Demokratische Partei
  • Partei der Humanisten
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
  • Partei für Gesundheitsforschung
  • Partei Mensch Umwelt Tierschutz
  • Piratenpartei Deutschland
  • Sozialistische Gleichheitspartei
  • Team Todenhöfer
  • Volt Deutschland

Gestalte die Zukunft deiner Stadt mit
– per Briefwahl oder Urnengang

Mit deiner Stimme beeinflusst du die Zusammensetzung des Berliner Abgeordnetenhauses. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist die Gesetzgebung im Bundesland Berlin. Außerdem kontrolliert es den Senat und wählt den neuen Regierenden Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin.

Gestalte die Demokratie in deinem Bundesland mit und wähle – per Briefwahl oder persönlich in deinem Wahllokal.

Deinen Briefwahlantrag stellst du unkompliziert bei deiner Wahlbehörde.