Briefwahl in Niedersachsen – abstimmen schon ab 16 Jahren

Am 12. September 2021 ist Wahltag. In Niedersachsen stimmen Wahlberechtigte bei den Kommunalwahlen ab. Sie wählen etwa 2125 kommunalen Vertretungen.

Dein Recht auf Briefwahl kannst du natürlich auch bei Kommunalwahlen ausüben. Das geht unkompliziert und Angaben von Gründen. Die entsprechenden Unterlagen beantragst du je nach Wahlkreis persönlich, schriftlich oder online.

Alles Nötige für deinen Antrag auf Briefwahl für die Kommunalwahl 2021 in Niedersachsen bekommst du bei deiner Stadt oder Gemeinde.

Mögliche Stichwahlen finden gemeinsam mit der Bundestagswahl 2021 am 26. September statt. Am selben Tag laufen die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin.

Wer darf bei der Kommunalwahl in Niedersachsen per Briefwahl abstimmen?

Das Recht auf Briefwahl haben alle Wahlberechtigten ohne Angabe von Gründen. Du bist bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen wahlberechtigt, wenn du

  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit hast
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt bist
  • seit mindestens drei Monaten in dem Wahlbezirk, in dem du wählen möchtest, deinen Wohnsitz hast.

Wen kann ich bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen wählen?

Die Stimmberechtigten in Niedersachsen wählen ihre kommunalen Vertretungen, also Orts-, Stadtbezirks-, Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und die Regionsversammlung der Region Hannover.

Außerdem entscheiden sie in einigen Orten über (Ober-)Bürgermeister:innen, Landräte und Landrätinnen sowie den Regionspräsidenten oder die Regionspräsidentin der Region Hannover.

Wie viele Stimmen habe ich?

Egal ob am Wahltag im Wahllokal oder bei der Briefwahl: Bei der Wahl einer kommunalen Vertretung in Niedersachsen kannst du drei Stimmen vergeben. Dabei hast du folgende Möglichkeiten:

  • du gibst alle drei Stimmen derselben Liste oder Person (Kumulieren).
  • du verteilst deine Stimmen auf unterschiedliche Listen und/oder Personen (Panaschieren)
  • du darfst auch nur ein oder zwei Kreuze machen. Mehr als drei machen deinen Stimmzettel allerdings ungültig.

Bei der Wahl zu den sogenannten Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen – also zum Beispiel Bürgermeister:in, Landrat oder Landrätin – hast du eine Stimme.

Was muss ich bei der Briefwahl zur Kommunalwahl in Niedersachsen beachten?

Deinen Antrag auf Briefwahl stellst du schriftlich oder mündlich. In manchen Orten ist das auch online möglich. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor der Wahl bis 13 Uhr bei deiner Wahlbehörde vorliegen.

Danach bekommst du deinen Stimmzettel und alle Informationen rund um die Briefwahl. Solltest du richtig knapp dran sein, stimmst du am einfachsten persönlich in deiner Wahlbehörde ab. Du stellst den Antrag mündlich und gibst deine Stimmen direkt vor Ort ab.

Am Wichtigsten ist, dass du dein Wahlbrief rechtzeitig ankommt. Verspätete Briefe können nicht mitgezählt werden und deine Stimmen wären verloren.

Wenn du die Unterlagen allerspätestens drei Werktage vor dem Wahltag – besser noch etwas früher – abschickst, sollte nichts mehr schiefgehen. Portokosten fallen für dich nicht an, es sei denn du wählst aus dem Ausland.

Das ist meine erste (Brief-)Wahl – gibt es Tipps?

Du nimmst zum ersten Mal überhaupt an einer Wahl teil oder hast dich vorher nie für die Briefwahl entschieden?

Wenn die Abstimmung bei den Kommunalwahlen 2021 in Niedersachsen deine erste Briefwahl ist, haben wir nützliche Tipps für dich zusammengestellt:

Egal wie – mach mit bei der Kommunalwahl 2021 in Niedersachsen

Bei der Kommunalwahl bestimmst du darüber mit, was in den kommenden fünf Jahren vor deiner Haustür passiert. Die Kommunalwahl gilt als kleinste demokratische Einheit unseres Staates. Gleichzeitig ist dein Einfluss als Wähler hier wohl am größten und auch am sichtbarsten. Es lohnt sich also, mitzumachen.

Es ist ganz einfach – egal ob per Brief oder im Wahllokal.

So beantragst du die Briefwahl zur Kommunalwahl 2021 in Niedersachsen bei deiner Stadt oder Gemeinde.