Briefwahl in Niedersachsen – das solltest du wissen

Im Herbst bestimmen die Wahlberechtigten in Niedersachsen ihr neues Landesparlament. Die Landtagswahl 2022 findet am Sonntag, 9. Oktober 2022, statt. Mehr als sechs Millionen Menschen können sich per Briefwahl oder an der Wahlurne beteiligen.

Alle Informationen und Unterlagen für die Briefwahl zur Landtagswahl 2022 in Niedersachsen bekommst du bei deiner Stadt oder Gemeinde. Dort stellst du den Antrag auf Briefwahl.

Bin ich bei der Landtagswahl in Niedersachsen wahlberechtigt?

Abstimmen darf nur, wer wahlberechtigt für die jeweilige Wahl ist. Bei der Landtagswahl gehörst du dazu, wenn du am Wahltag:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit hast,
  • mindestens 18 Jahre alt bist,
  • seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in Niedersachsen hast (Stichtag: 9. Juli 2022),
  • nicht durch ein Gerichtsurteil dein Wahlrecht verloren hast.

Zuerst: Briefwahlantrag stellen

Für die Landtagswahl in Niedersachsen gilt, was für alle Wahlen in Deutschland gilt: Du hast ein Recht auf Briefwahl. Deine Entscheidung musst du nicht begründen. Aber du musst einen Antrag auf Briefwahl stellen. Das geht persönlich, schriftlich und an manchen Orten online.

Alle Infos und Unterlagen für die Abstimmung per Post bekommst du bei deiner Stadt oder Gemeinde.

Entscheidest du dich, deinen Antrag persönlich in deiner Wahldienststelle zu stellen, kannst du vor Ort abstimmen und deine Briefwahl ist erledigt – praktisch. So verpasst du keine Rücksendefrist.

Wann beantrage ich die Briefwahl in Niedersachsen?

Deinen Briefwahlantrag stellst du am besten so früh wie möglich. Das Bearbeiten, der Hin- und Rückversand der Unterlagen – all das dauert etwas.

Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bekommst du für die Landtagswahl 2022 in Niedersachsen frühestens am 29. August beziehungsweise wenn die Stimmzettel gedruckt sind.

Bis spätestens Freitag, 7. Oktober 2022, kannst du deinen Wahlschein beantragen. So kurzfristig vor dem Wahlsonntag gehst du am besten direkt in deine Wahldienststelle und füllst alles vor Ort aus. Um deinen Wahlbrief per Post zu versenden, ist es dann zu spät.

Krank am Wahltag? Noch ist deine Stimme nicht verloren!

Noch später kannst du deinen Briefwahlantrag nur noch in Ausnahmefällen stellen. Solltest du etwa plötzlich am Wahltag krank oder in Quarantäne sein, ist deine Stimme noch nicht verloren. Wende dich bitte schnell an deine Wahldienststelle. Die Mitarbeitenden helfen dir dabei, dein Wahlrecht doch noch ausüben zu können.

Was mache ich mit den Briefwahlunterlagen?

Mit deinem Wahlbrief musst du folgendes tun:

  • Wähle selbst und unbeobachtet auf deinem Stimmzettel.
  • Stecke den Stimmzettel in den blauen Umschlag und klebe ihn zu.
  • Unterschreibe die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein. Das ist wichtig! Ohne die Unterschrift, wird dein Wahlbrief nicht zugelassen.
  • Stecke den blauen Umschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag und klebe ihn zu. Achte darauf, dass beide Umschläge wirklich zugeklebt sind. Zur Not benutze einen Klebestift oder Klebeband. Ganz oder teilweise geöffnete Umschläge dürfen die Wahlhelfenden nicht zur Auszählung annehmen.
  • Verschicke deinen Wahlbrief oder gib ihn an angegebener Stelle ab.

Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen verschicken?

Spätestens am Freitag vor der Wahl, also am 7. Oktober 2022 muss dein Wahlbrief bei deiner Wahldienststelle vorliegen. Allerspätestens drei Werktage vorher sollte er in die Post – besser früher. Denn: Verspätete Wahlbriefe zählen nicht mit und deine Stimme ist verloren.

Muss ich für die Briefwahl bezahlen?

Nein, du musst nichts bezahlen, wenn du per Post abstimmst – weder für den Antrag noch für den Versand. Das gilt, wenn du innerhalb Deutschlands wählst.

Stimmst du aus dem Ausland ab, musst du deinen Wahlbrief ausreichend frankieren. Beachte in diesem Fall auch die längeren Postlaufzeiten.

Wie viele Stimmen habe ich bei der Landtagswahl in Niedersachsen?

Als wahlberechtigte Person in Niedersachsen hast du bei der Landtagswahl zwei Stimmen: die Erst- und die Zweitstimme.

Mit der Erststimme wählst du einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus deinem Wahlkreis. Mit deiner Zweitstimme stimmst du für die Landesliste einer Partei.

Eine der beiden Stimmen musst du abgeben, damit deine Wahl gültig ist. Du darfst höchstens beide Stimmen nutzen.

Bei der Landtagswahl entscheidest du mit darüber, wie das Landesparlament in Niedersachsen künftig zusammengesetzt ist.

Wer tritt in Niedersachsen zur Landtagswahl an?

Der niedersächsische Landtag besteht mindestens aus 135 Abgeordneten. Spätestens alle fünf Jahre stimmen die Wahlberechtigten darüber ab, wer sie im Landesparlament vertritt.

Welche Kandidatinnen und Kandidaten, Parteien und Wählervereinigungen zur Wahl zugelassen werden, prüft die Landeswahlleitung.

Folgende Parteien (und Spitzenkandidaten und -kandidatinnen) stehen am 9. Oktober 2022 zur Wahl:

  • SPD (Stephan Weil)
  • CDU (Bernd Althusmann)
  • Bündnis 90/ Die Grünen (Julia Willie Hamburg und Christian Meyer)
  • FDP (Stefan Birkner)
  • AfD (Stefan Marzischewski-Drewes)
  • DIE LINKE (Jessica Kauße)
  • dieBasis
  • FREIE WÄHLER Niedersachsen
  • Die Humanisten
  • Die PARTEI
  • Gesundheitsforschung
  • Tierschutzpartei
  • PIRATEN
  • Volt
  • Bündnis C (Landesliste nicht zugelassen)
  • Zentrum (Landesliste nicht zugelassen)
  • DiB (ohne Landesliste)
  • Die Friesen (ohne Landesliste)
  • Die Haie (ohne Landesliste)
  • DIE SONSTIGEN Niedersachsen X (ohne Landesliste)
  • ÖDP (ohne Landesliste)
  • SGV
  • Team Todenhöfer (ohne Landesliste)

Gestalte die Demokratie vor deiner Haustür mit

Mit deinen Stimmen unterstützt du die Demokratie in deinem Bundesland. Du entscheidest mit darüber, wer die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens für die kommenden fünf Jahre im Landtag vertritt.

Die Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag wählen etwa den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin, erlassen Gesetze und kontrollieren die Regierung.

Entscheide mit deiner Stimme mit darüber, wer daran beteiligt ist.