Briefwahl beantragen in Leimen (Baden-Württemberg)

Sie möchten bei der kommenden Wahl Ihre Stimme per Post abgeben. Gründe dafür gibt es viele: Urlaub, Alter, Krankheit oder einfach Bequemlichkeit. Beantragen Sie einfach die Briefwahl, um schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Leimen die notwendigen Unterlagen für die Briefwahl beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Leimen, Baden-Württemberg und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Leimen?

Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie seit 2008 keine Begründung mehr. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Leimen Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Leimen Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen für die Briefwahl hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Leimen persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen für die Briefwahl beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Leimen hier beantragen:

Rathausstraße 6-8, 69181 Leimen

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Leimen:
Website der Stadt: http://www.leimen.de/

Wenn Sie die Briefwahl beantragen, benötigt die zuständige Stelle folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Leimen:
69181 69169 69170 69171 69172 69175.

Nach der Antragstellung versendet die Stadt Leimen Ihre Unterlagen für die Briefwahl an Ihre Adresse. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Bürgeramt abzuholen.

Unser Tipp: Beantragen Sie die Briefwahl bereits einige Wochen vor der Wahl. Für gewöhnlich ist die Antragstellung ab etwa sechs Wochen vor dem Wahltermin möglich.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Brief ist in Leimen der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Leimen?

Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl in Leimen erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Leimen
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Füllen Sie nun die Wahlunterlagen vollständig aus. Achten Sie darauf, Ihre Kreuzchen für Erst- und/oder Zweitstimme nicht im Beisein anderer Personen zu machen, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Lassen Sie sich bei Ihrer Wahl nicht von außen beeinflussen und folgen Sie allein Ihrem Gewissen. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag (blau) und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (blau) und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie diesen zu; das Frankieren ist innerhalb von Deutschland nicht notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich im Bürgeramt in Leimen ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt in Leimen vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Unterlagen für die Briefwahl spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Leimen: 69181 69169 69170 69171 69172 69175

Leimen

Baden-Württemberg Briefwahl beantragen
Bundesland Baden-Württemberg
Landkreis Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl 69181
Kennzeichen HD
Website Zur Website
Einwohner 26910

Unterstütze Briefwahl-Beantragen.de

Briefwahl-beantragen.de ist bislang werbefinanziert. Das möchten wir ändern. Wenn du uns als Privatperson, Unternehmen oder Partei unterstützen möchtest, lass uns gern einen kleinen Betrag da. Über große freuen wir uns natürlich auch.

Spenden Mehr erfahren

Briefwahl beantragen

Briefwahl online beantragen
Online

Zur Onlinebeantragung füllen Sie einfach den Antrag Ihrer Stadt oder Gemeinde aus. Wir leiten Sie bei klick auf den Button an den von uns ermittelten Link Ihrer zuständigen Stelle weiter. Alle nötigen Informationen finden Sie dort.

Briefwahl beantragen
Briefwahl per Email beantragen
Per Email

Zur Beantragung der Briefwahl per Email senden Sie einfach eine Mail mit Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort an stadt@leimen.de.

Briefwahl beantragen
Briefwahl per Post beantragen
Per Post

Sie können einfach ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle senden, Wir haben hier auf der Seite alle nötigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Adressinformationen

Bitte beachte: Wir versuchen alle Daten und Informationen zu den Wahlbüros in unserer Datenbank so aktuell wie möglich zu halten. Solltest du einen Fehler in unserer Datenbank gefunden haben, hilf uns bei der Fehlerbehebung indem du uns die passenden Daten über unser Korrekturformular zusendest. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit unserer Datenbankeinträge.

Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Leimen“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Leimen gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.