In Deutschland leben schätzungsweise 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Die Zahlen steigen seit Jahren an und es gibt immer mehr Menschen, die an der Krankheit leiden. Obwohl Demenzkranke häufig verwirrt sind und ihre Erinnerung schwindet, wissen sie oftmals, dass Wählen wichtig ist.
Doch dürfen Menschen mit Demenz überhaupt wählen? Und dürfen Angehörige ihnen bei der Briefwahl helfen? Wir fassen die wichtigsten Fakten zusammen.
Wahlausschluss nur bei Betreuung in allen Angelegenheiten
Eine Demenzerkrankung ist zunächst kein Grund dafür, dass Menschen nicht mehr wählen dürfen. Insbesondere zu Beginn der Krankheit ist es Betroffenen oftmals noch möglich, eigene Entscheidungen zu treffen und zu wählen. Vielen Demenerkrankten ist es sogar sehr wichtig, ihre Stimme abzugeben. Sie wissen, wie wichtig Wahlen sind.
Doch wann wird ein Mensch, der unter Demenz leidet, von Wahlen ausgeschlossen? Dies ist im Betreuungsgesetz von 1992 festgelegt. Kommen Demenzkranke alleine nicht mehr zurecht, dann können sie einen gerichtlich angeordneten Betreuer erhalten. Dieser unterstützt den Erkrankten und regelt seine Finanzen sowie den Umgang mit Behörden.
Die Bestellung eines Betreuers bedeutet jedoch keinen Wahlausschluss. Dieser erfolgt nur, wenn ein Richter eine „Betreuung in allen Angelegenheiten“ angeordnet. Diese Anordnung wird in der Regel jedoch nur selten ausgesprochen, sodass ein Großteil aller Demenzkranken wahlberechtigt ist.
Die Praxis zeigt: Viele Demenzkranke wählen
Da die Betreuung in allen Angelegenheiten eher selten ist, dürfen die meisten Demenzkranken wählen. Viele von ihnen wären eigentlich nicht mehr in der Lage, ihre Stimme abzugeben.
In der Praxis sind es dann oftmals die Angehörigen oder die Betreuer, die den Erkrankten beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen helfen. Dies kann ein heikles Thema sein, denn unter Umständen könnten die Angehörigen gegen den Willen des Wählers handeln. Ob die Briefwahlunterlagen immer dem Willen des Erkrankten entsprechen, lässt sich nur spekulieren.
Deshalb gibt es bereits seit längerer Zeit Diskussionen darüber, ob das Wahlrecht von Demenzkranken überarbeitet werden sollte.
Verschiedene Lösungsvorschläge im Gespräch
Um das Wahlrecht für Demenzkranke zu überarbeiten, gibt es die verschiedensten Vorschläge. Es scheint naheliegend, Menschen mit deiner Demenzdiagnose grundsätzlich von Wahlen auszuschließen. Doch wäre das fair? Denn in den frühen Demenzstadien sind Erkrankte durchaus noch in der Lage, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.
Deshalb scheint es unwahrscheinlich, dass ein Wahlausschluss für Demenzkranke eingeführt werden wird. Schließlich setzt die Bundesregierung seit Jahren darauf, möglichst vielen Menschen das Wählen zu ermöglichen und Diskriminierungen zu vermeiden.
Stattdessen wäre eine Stellvertreterwahl möglich. So könnten Menschen im Rahmen einer Vorsorgevollmacht festlegen, welche politischen Grundsätze er für wichtig hält und wie der Bevollmächtigte zu handeln hat. Fraglich ist jedoch, ob eine solche Regelung mit dem Grundgesetz zu vereinbaren wäre.
Ein weiterer Ansatz wäre, den Gesundheitszustand eines Demenzkranken zu prüfen und dabei zu ermitteln, ob er noch seine eigenen Entscheidungen treffen kann. Dies wäre jedoch mit einem enormen Aufwand verbunden und würde neue Fragen hervorrufen. Denn wie soll genau festgehalten werden, wann ein Mensch keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann?
Es scheint, als würde es kurzfristig keine Lösungen zum Wahlrecht von Demenzkranken geben.