Briefwahl beantragen in Krefeld (Nordrhein-Westfalen)

Bei der nächsten Wahl möchten Sie per Briefwahl abstimmen. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Um Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben und per Post einzureichen, können Sie schnell und einfach die Briefwahl beantragen.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Krefeld die notwendigen Briefwahldokumente beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Krefeld, Nordrhein-Westfalen und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Krefeld?

Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Krefeld Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Krefeld Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahldokumente hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Krefeld persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahldokumente beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Krefeld hier beantragen:

Krefeld
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

 

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Krefeld:
Website der Stadt: https://www.krefeld.de/

Zur Beantragung benötigt die Gemeinde folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Krefeld:
47803 47798 47799 47800 47802 47804 47805 47807 47809 47829 47839 40668 47701 47702 47703 47704 47705 47706 47707 47708 47709 47710 47711 47712 47713 47714 47715 47716 47717 47718 47719 47720 47721 47722 47723 47724 47725 47726 47727 47728 47729 47730 47731 47747 47748 47749 47750 47753 47754 47755 47756 47757 47758 47759 47811 47812 47813 47814 47815 47816 47831 47832 47833.

Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Krefeld Ihre Briefwahldokumente an Ihre Adresse. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Bürgeramt abzuholen.

Übrigens: Es ist sinnvoll. die Wahlunterlagen mindestens einen bis anderthalb Monate vor der Wahl zu beantragen. So haben Sie ausreichend Zeit, die Dokumente auszufüllen und zu versenden.Der späteste Termin zur Antragstellung der Briefwahl ist in Krefeld der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Krefeld?

Wenn Sie die Briefwahldokumente in Krefeld erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Krefeld
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihre Kreuzchen, um Ihre Stimme abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (rot. Kleben Sie diesen zu; das Frankieren ist innerhalb von Deutschland nicht notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Kommunalverwaltung in Krefeld ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Wahl um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Krefeld vorliegen. Wenn Ihre Dokumente nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Briefwahldokumente spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Krefeld: 47803 47798 47799 47800 47802 47804 47805 47807 47809 47829 47839 40668 47701 47702 47703 47704 47705 47706 47707 47708 47709 47710 47711 47712 47713 47714 47715 47716 47717 47718 47719 47720 47721 47722 47723 47724 47725 47726 47727 47728 47729 47730 47731 47747 47748 47749 47750 47753 47754 47755 47756 47757 47758 47759 47811 47812 47813 47814 47815 47816 47831 47832 47833

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl 47803
Kennzeichen KR
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Einwohner 225144

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Krefeld“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Krefeld gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.