Briefwahl beantragen in Paderborn (Nordrhein-Westfalen)

Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in Paderborn wählen. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Die Briefwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben und sie bequem per Post zu versenden.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Paderborn die notwendigen Unterlagen für die Wahl per Post beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Paderborn, Nordrhein-Westfalen und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Paderborn?

Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie seit 2008 keine Begründung mehr. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Paderborn Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Paderborn Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen für die Wahl per Post hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Paderborn persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen für die Wahl per Post beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Paderborn hier beantragen:

Paderborn
Wahlamt
Am Abdinghof 11
33090 Paderborn

 

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Paderborn:
Website der Stadt: https://www.paderborn.de/

Wenn Sie die Briefwahl beantragen, benötigt die zuständige Stelle folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Paderborn:
33098 33100 33102 33104 33106 33041 33042 33043 33044 33045 33046 33047 33048 33049 33050 33051 33052 33053 33054 33055 33056 33057 33058 33071 33072 33073 33075 33076 33078 33079 33095.

Nach der Antragstellung versendet die Stadt Paderborn Ihre Unterlagen für die Wahl per Post an Ihre Adresse. Auf Wunsch kann der Wahlschein auch an eine abweichende Anschrift versendet oder persönlich im Bürgeramt abgeholt werden.

Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Post ist in Paderborn der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Paderborn?

Wenn Sie die Unterlagen für die Wahl per Post in Paderborn erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Paderborn
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Füllen Sie nun die Wahlunterlagen vollständig aus. Achten Sie darauf, Ihre Kreuzchen für Erst- und/oder Zweitstimme nicht im Beisein anderer Personen zu machen, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Lassen Sie sich bei Ihrer Wahl nicht von außen beeinflussen und folgen Sie allein Ihrem Gewissen. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den blauen Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Versiegeln Sie den Briefumschlag. Es ist nicht notwendig, den Brief zu frankieren, wenn Sie ihn aus Deutschland versenden. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich beim Bürgerservice in Paderborn ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt in Paderborn vorliegen. Wenn Ihre Dokumente nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Unterlagen für die Wahl per Post spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Paderborn: 33098 33100 33102 33104 33106 33041 33042 33043 33044 33045 33046 33047 33048 33049 33050 33051 33052 33053 33054 33055 33056 33057 33058 33071 33072 33073 33075 33076 33078 33079 33095

Paderborn

Nordrhein-Westfalen Briefwahl beantragen
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Landkreis Paderborn
Postleitzahl 33098
Kennzeichen PB
Website Zur Website
Einwohner 148126

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Paderborn“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Paderborn gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.