Briefwahl beantragen in Saarbrücken (Saarland)

Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in Saarbrücken wählen. Gründe dafür gibt es viele: Urlaub, Alter, Krankheit oder einfach Bequemlichkeit. Um Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben und per Post einzureichen, können Sie schnell und einfach die Briefwahl beantragen.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Saarbrücken die notwendigen Unterlagen für die Wahl per Post beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Saarbrücken, Saarland und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Saarbrücken?

Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie seit 2008 keine Begründung mehr. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Saarbrücken Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Saarbrücken Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen für die Wahl per Post hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Saarbrücken persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen für die Wahl per Post beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Saarbrücken hier beantragen:

Saarbrücken
Wahlamt,
Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1,
66111 Saarbrücken

 

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Saarbrücken:
Website der Stadt: http://www.saarbruecken.de/

Zur Beantragung benötigt die Gemeinde folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Saarbrücken:
66111 66113 66115 66117 66119 66121 66123 66125 66126 66127 66128 66129 66130 66131 66132 66133 66001 66002 66003 66004 66005 66006 66007 66008 66009 66010 66011 66012 66013 66014 66015 66016 66017 66018 66019 66020 66021 66022 66023 66024 66025 66026 66027 66028 66029 66030 66031 66032 66033 66041 66042 66043 66044 66045 66046 66047 66051 66053 66055 66057 66059 66060 66061 66063 66065 66067.

Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Saarbrücken Ihre Unterlagen für die Wahl per Post an Ihre Adresse. Auf Wunsch kann der Wahlschein auch an eine abweichende Anschrift versendet oder persönlich im Bürgeramt abgeholt werden.

Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Briefwahl ist in Saarbrücken der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Saarbrücken?

Wenn Sie die Unterlagen für die Wahl per Post in Saarbrücken erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Saarbrücken
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Machen Sie nun Ihr Kreuzchen. Achten Sie darauf, die Wahlunterlagen korrekt auszufüllen, damit diese gültig sind. Lassen Sie nicht zu, dass man Ihnen beim Ausfüllen über die Schulter schaut. Ihre Wahl ist Privatsache! Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Versiegeln Sie den Briefumschlag. Es ist nicht notwendig, den Brief zu frankieren, wenn Sie ihn aus Deutschland versenden. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Stadt in Saarbrücken ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Wahl um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Saarbrücken vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Unterlagen für die Wahl per Post spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Saarbrücken: 66111 66113 66115 66117 66119 66121 66123 66125 66126 66127 66128 66129 66130 66131 66132 66133 66001 66002 66003 66004 66005 66006 66007 66008 66009 66010 66011 66012 66013 66014 66015 66016 66017 66018 66019 66020 66021 66022 66023 66024 66025 66026 66027 66028 66029 66030 66031 66032 66033 66041 66042 66043 66044 66045 66046 66047 66051 66053 66055 66057 66059 66060 66061 66063 66065 66067

Saarbrücken

Saarland Briefwahl beantragen
Bundesland Saarland
Landkreis Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl 66111
Kennzeichen SB
Website Zur Website
Einwohner 178151

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Saarbrücken“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Saarbrücken gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.