Normalerweise würden noch einige Monate vergehen, bis der Wahlkampf beginnt und die Menschen in Deutschland bei der Bundestagswahl 2025 abstimmen. Durch den Bruch der Ampel-Koalition steht bereits seit November fest, dass es eine vorgezogene Bundestagswahl geben wird. Diese findet am 23. Februar statt. Wir fassen zusammen, ab wann die Briefwahl beginnen wird.
Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 10. Februar
Seit einigen Wochen ist klar, dass der Zeitplan bei der Bundestagswahl 2025 besonders eng sein wird. Dennoch wird es in ganz Deutschland möglich sein, per Briefwahl abzustimmen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Regel vier bis sechs Wochen vor einer Wahl verschickt. Einige Gemeinden sollen bereits die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl 2025 verschickt haben.
Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, auf der Wahlbenachrichtigung anzukreuzen, dass sie per Brief abstimmen möchten. Die Unterlagen werden dann zurückgeschickt, ehe wenig später die Briefwahlunterlagen eintreffen sollten.
Gleichzeitig ist es in vielen Städten bereits möglich, die Briefwahl einfach online zu beantragen. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich dann ein QR-Code: Wer diesen scannt, wird auf eine Website weitergeleitet, auf der er unter Angabe seiner persönlichen Daten die Briefwahl beantragen kann.
Die Briefwahlunterlagen werden in diesem Jahr unabhängig von der Form der Beantragung ab dem 10. Februar postalisch verschickt. Briefwählerinnen und Briefwähler haben demnach keine zwei Wochen Zeit, um die Unterlagen auszufüllen und zurück an das Briefwahlbüro zu schicken.
Sind die Fristen für die Bundestagswahl 2025 zu knapp?
Viele Gemeinden beklagen, dass die Fristen für die Bundestagswahl 2025 zu knapp seien. Da es sich um eine vorgezogene Wahl handele, müssten viele Abläufe jetzt unter Zeitdruck organisiert werden. Zudem fehlen in vielen Gemeinden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Deshalb haben einige Orte bereits Empfehlungen für die Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen, nach Möglichkeit in einem Wahllokal zu wählen und auf die Briefwahl zu verzichten. Die Bundeswahlleiterin Ruh Brand versicherte jedoch, dass die Zeit ausreichend sei und ein reibungsloser Ablauf der Briefwahl in ganz Deutschland gewährleistet werden könne.
Enger Zeitplan für im Ausland lebende Deutsche
Bei der Bundestagswahl 2025 werden nicht nur Menschen innerhalb von Deutschland wahlberechtigt sein. Im Ausland lebende Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft sind unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt.
Für sie gilt, dass sie sich vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen müssen. Dies geschieht nicht automatisch und muss demnach beantragt werden. Spätestens bis zum 2. Februar, also 21 Tage vor der Wahl, muss die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgen. Da es sich bei dem 2. Februar um einen Sonntag handelt, sollten die Unterlagen im Bestfall bereits am 31. Januar bei der zuständigen Gemeinde ankommen.
Wer im Ausland lebt, aber an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen möchte, sollte sich demnach frühestmöglich um die Beantragung der Briefwahlunterlagen kümmern.