Briefwahl beantragen in Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)

Sie möchten bei der kommenden Wahl Ihre Stimme per Post abgeben. Gründe dafür gibt es viele: Urlaub, Alter, Krankheit oder einfach Bequemlichkeit. Um Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben und per Post einzureichen, können Sie schnell und einfach die Briefwahl beantragen.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Bielefeld die notwendigen Briefwahlunterlagen beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Bielefeld, Nordrhein-Westfalen und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Bielefeld?

Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie seit 2008 keine Begründung mehr. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Bielefeld Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Bielefeld Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Bielefeld persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Sie können die Briefwahl nicht telefonisch beantragen.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Bielefeld hier beantragen:

Bielefeld
Wahlteam
Herforder Straße 76
33602 Bielefeld

 

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Bielefeld:
Website der Stadt: https://www.bielefeld.de/

Wenn Sie die Briefwahl beantragen, benötigt die zuständige Stelle folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Bielefeld:
33602 33604 33605 33607 33609 33611 33613 33615 33617 33619 33647 33649 33659 33689 33699 33719 33729 33739 33501 33502 33503 33504 33505 33506 33507 33508 33509 33510 33511 33512 33513 33514 33515 33516 33517 33518 33519 33520 33521 33522 33523 33524 33525 33526 33527 33528 33529 33530 33531 33532 33544 33545 33546 33548 33549 33621 33622 33623 33624 33625 33626 33627 33628 33629 33630 33651 33652 33653 33661 33662 33663 33664 33665 33666 33667 33668 33669 33670 33691 33692 33701 33702 33703 33704 33721 33722 33723 33731 33732 33733.

Nach der Antragstellung versendet die Stadt Bielefeld Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Adresse. Sie können Ihren Wahlschein auch an eine abweichende Adresse senden lassen oder die Unterlagen persönlich im Bürgeramt abholen.

Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Brief ist in Bielefeld der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Bielefeld?

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen in Bielefeld erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Bielefeld
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Machen Sie nun Ihr Kreuzchen. Achten Sie darauf, die Wahlunterlagen korrekt auszufüllen, damit diese gültig sind. Lassen Sie nicht zu, dass man Ihnen beim Ausfüllen über die Schulter schaut. Ihre Wahl ist Privatsache! Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag (blau) und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (blau) und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Kleben Sie diesen zu; das Frankieren ist innerhalb von Deutschland nicht notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Gemeinde in Bielefeld ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt in Bielefeld vorliegen. Wenn Ihr Brief später eingeht, kann Ihre Stimme bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Bielefeld: 33602 33604 33605 33607 33609 33611 33613 33615 33617 33619 33647 33649 33659 33689 33699 33719 33729 33739 33501 33502 33503 33504 33505 33506 33507 33508 33509 33510 33511 33512 33513 33514 33515 33516 33517 33518 33519 33520 33521 33522 33523 33524 33525 33526 33527 33528 33529 33530 33531 33532 33544 33545 33546 33548 33549 33621 33622 33623 33624 33625 33626 33627 33628 33629 33630 33651 33652 33653 33661 33662 33663 33664 33665 33666 33667 33668 33669 33670 33691 33692 33701 33702 33703 33704 33721 33722 33723 33731 33732 33733

Bielefeld

Nordrhein-Westfalen Briefwahl beantragen
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl 33602
Kennzeichen BI
Website Zur Website
Einwohner 333090

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Bielefeld“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Bielefeld gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.