Briefwahl beantragen in Neupotz (Rheinland-Pfalz)

Sie möchten bei der kommenden Wahl Ihre Stimme per Post abgeben. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Die Briefwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben und sie bequem per Post zu versenden.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Neupotz die notwendigen Briefwahlunterlagen beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Neupotz, Rheinland-Pfalz und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Neupotz?

Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie seit 2008 keine Begründung mehr. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Neupotz Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Neupotz Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Neupotz persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Neupotz hier beantragen:

Untere Buchstraße 22,76751 Jockgrim

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Neupotz:
Website der Stadt: http://www.neupotz.de/

Zur Beantragung benötigt die Gemeinde folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Neupotz:
76777.

Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Neupotz Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Anschrift. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Bürgeramt abzuholen.

Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Briefwahl ist in Neupotz der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Neupotz?

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen in Neupotz erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Neupotz
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihre Kreuzchen, um Ihre Stimme abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den blauen Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei den Bürgerdiensten in Neupotz ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Neupotz vorliegen. Wenn Ihre Dokumente nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Neupotz: 76777

Neupotz

Rheinland-Pfalz Briefwahl beantragen
Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Germersheim
Postleitzahl 76777
Kennzeichen GER
Website Zur Website
Einwohner 1907

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Neupotz“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Neupotz gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.