Briefwahl beantragen in Mönsheim (Baden-Württemberg)

Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in Mönsheim wählen. Gründe dafür gibt es viele: Urlaub, Alter, Krankheit oder einfach Bequemlichkeit. Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abgeben und bequem per Post versenden.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Mönsheim die notwendigen Dokumente für die Wahl per Post beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Mönsheim, Baden-Württemberg und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Mönsheim?

Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie seit 2008 keine Begründung mehr. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Mönsheim Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Mönsheim Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Dokumente für die Wahl per Post hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Mönsheim persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Dokumente für die Wahl per Post beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Mönsheim hier beantragen:

Pforzheimer Straße 1, 71297 Mönsheim

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Mönsheim:
Website der Stadt: http://www.moensheim.de/

Wenn Sie die Briefwahl beantragen, benötigt die zuständige Stelle folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Mönsheim:
71297.

Nach der Antragstellung versendet die Stadt Mönsheim Ihre Dokumente für die Wahl per Post an Ihre Adresse. Sie können Ihren Wahlschein auch an eine abweichende Adresse senden lassen oder die Unterlagen persönlich im Bürgeramt abholen.

Übrigens: Es ist sinnvoll. die Wahlunterlagen mindestens einen bis anderthalb Monate vor der Wahl zu beantragen. So haben Sie ausreichend Zeit, die Dokumente auszufüllen und zu versenden.Der späteste Termin zur Antragstellung der Briefwahl ist in Mönsheim der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Mönsheim?

Wenn Sie die Dokumente für die Wahl per Post in Mönsheim erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Mönsheim
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Machen Sie nun Ihr Kreuzchen. Achten Sie darauf, die Wahlunterlagen korrekt auszufüllen, damit diese gültig sind. Lassen Sie nicht zu, dass man Ihnen beim Ausfüllen über die Schulter schaut. Ihre Wahl ist Privatsache! Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den blauen Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (rot. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Gemeinde in Mönsheim ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt in Mönsheim vorliegen. Wenn Ihr Brief später eingeht, kann Ihre Stimme bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Dokumente für die Wahl per Post spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Mönsheim: 71297

Mönsheim

Baden-Württemberg Briefwahl beantragen
Bundesland Baden-Württemberg
Landkreis Enzkreis
Postleitzahl 71297
Kennzeichen PF
Website Zur Website
Einwohner 2783

Unterstütze Briefwahl-Beantragen.de

Briefwahl-beantragen.de ist bislang werbefinanziert. Das möchten wir ändern. Wenn du uns als Privatperson, Unternehmen oder Partei unterstützen möchtest, lass uns gern einen kleinen Betrag da. Über große freuen wir uns natürlich auch.

Spenden Mehr erfahren

Briefwahl beantragen

Briefwahl online beantragen
Online

Zur Onlinebeantragung füllen Sie einfach den Antrag Ihrer Stadt oder Gemeinde aus. Wir leiten Sie bei klick auf den Button an den von uns ermittelten Link Ihrer zuständigen Stelle weiter. Alle nötigen Informationen finden Sie dort.

Briefwahl beantragen
Briefwahl per Email beantragen
Per Email

Zur Beantragung der Briefwahl per Email senden Sie einfach eine Mail mit Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort an info@moensheim.de.

Briefwahl beantragen
Briefwahl per Post beantragen
Per Post

Sie können einfach ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle senden, Wir haben hier auf der Seite alle nötigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Adressinformationen

Bitte beachte: Wir versuchen alle Daten und Informationen zu den Wahlbüros in unserer Datenbank so aktuell wie möglich zu halten. Solltest du einen Fehler in unserer Datenbank gefunden haben, hilf uns bei der Fehlerbehebung indem du uns die passenden Daten über unser Korrekturformular zusendest. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit unserer Datenbankeinträge.

Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Mönsheim“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Mönsheim gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.