Briefwahl beantragen in Neumünster (Schleswig-Holstein)

Bei der nächsten Wahl möchten Sie per Briefwahl abstimmen. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abgeben und bequem per Post versenden.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Neumünster die notwendigen Unterlagen für die Wahl per Post beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Neumünster, Schleswig-Holstein und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Neumünster?

Früher benötigte man für die Nutzung der Briefwahl eine Begründung. Das ist seit 2008 nicht mehr nötig. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Neumünster Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Neumünster Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen für die Wahl per Post hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Neumünster persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen für die Wahl per Post beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Neumünster hier beantragen:

Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster

 

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Neumünster:
Website der Stadt: http://www.neumuenster.de/

Zur Beantragung benötigt die Gemeinde folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Neumünster:
24534 24536 24537 24539 24501 24502 24503 24504 24505 24506 24507 24508 24509 24510 24511 24512 24513 24514 24515 24516 24517 24518.

Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Neumünster Ihre Unterlagen für die Wahl per Post an Ihre Adresse. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Bürgeramt abzuholen.

Unser Tipp: Beantragen Sie die Briefwahl bereits einige Wochen vor der Wahl. Für gewöhnlich ist die Antragstellung ab etwa sechs Wochen vor dem Wahltermin möglich.Der späteste Termin zur Antragstellung der Briefwahl ist in Neumünster der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Neumünster?

Wenn Sie die Unterlagen für die Wahl per Post in Neumünster erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Neumünster
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihre Kreuzchen, um Ihre Stimme abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag (blau) und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (blau) und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Kommunalverwaltung in Neumünster ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Neumünster vorliegen. Wenn Ihre Dokumente nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Unterlagen für die Wahl per Post spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Neumünster: 24534 24536 24537 24539 24501 24502 24503 24504 24505 24506 24507 24508 24509 24510 24511 24512 24513 24514 24515 24516 24517 24518

Neumünster

Schleswig-Holstein Briefwahl beantragen
Bundesland Schleswig-Holstein
Postleitzahl 24534
Kennzeichen PLÖ
Website Zur Website
Einwohner 79197

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Neumünster“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Neumünster gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.